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   VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1714   

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https://dejure.org/2009,43542
VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1714 (https://dejure.org/2009,43542)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.09.2009 - 7 ZB 09.1714 (https://dejure.org/2009,43542)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. September 2009 - 7 ZB 09.1714 (https://dejure.org/2009,43542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Versendung der Antragsbegründung am letzten Tag der Frist; Einreichung beim Verwaltungsgericht; Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Urlaubsvertretung; (keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1714
    Die Einreichung beim Verwaltungsgericht ist für die Fristwahrung nicht ausreichend (vgl. BVerfG vom 20.6.1995 BVerfGE 93, 99/115).
  • VGH Bayern, 26.03.2009 - 7 C 09.554

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Prüfungsunfähigkeit; Rücktritt;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1714
    Hierzu wird auf den Beschluss des Senats vom vom 26. März 2009 (Az. 7 C 09.554) verwiesen, mit dem die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussichten der Klagen hinsichtlich der Rücktritte von den Diplomprüfungen sowie gegen seine Exmatrikulation zurückgewiesen wurde.
  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 19 ZB 06.2817
    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1714
    Die dem erstinstanzlichen Gericht obliegende Fürsorgepflicht gebietet es lediglich, fristgebundene Schriftsätze im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BVerfG vom 20.6.1995 a.a.O.; BayVGH vom 27.11.2006 Az. 19 ZB 06.2817 ).
  • VGH Bayern, 08.09.2010 - 7 ZB 10.505

    Nichtteilnahme an der Wiederholungsprüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

    Das Verwaltungsgericht war auch nicht aufgrund seiner nachwirkenden Fürsorgepflicht gehalten, den dort eingegangenen Schriftsatz außerhalb des üblichen Geschäftsgangs noch am gleichen Tag per Telefax an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten oder die Bevollmächtigten der Klägerin gesondert auf den Fehler hinzuweisen (vgl. BVerfG vom 3.1.2001 NJW 2001, 1343 und vom 17.1.2006 NJW 2006, 1579; BayVGH vom 27.11.2006 Az. 19 ZB 06.2817 , vom 28.9.2009 Az. 7 ZB 09.1714 BayVBl 2010, 608/609 und vom 11.1.2010 Az. 10 ZB 09.1972 m.w.N.; Schmidt in: Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, RdNr. 13 zu § 60).
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